Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsgegenstand
Frames GmbH erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Social-Media-Videomarketing, Foto- und Videoproduktion, Marketinganalysen und -konzepte, Paid Advertising (Meta Ads, TikTok Ads), Funnel-Erstellung, strategische Beratung sowie einfache Automatisierungs- und Systematisierungslösungen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Reels, Fotos oder Drehtagen besteht im Retainer-Modell nicht, es sei denn, es ist im Angebot schriftlich geregelt.
2.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Produkte, Drehorte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung, ermöglicht Drehtage und benennt einen Ansprechpartner. Genehmigungen Dritter (Mitarbeiter, Locations, Marken etc.) holt der Auftraggeber ein.
Unterbleibt die Mitwirkung, bleibt die Vergütung dennoch geschuldet. Feedback zu gelieferten Inhalten ist innerhalb von 3–5 Tagen zu geben, sonst gelten die Inhalte als abgenommen.
3.Vergütung und Zahlungsbedingungen
Bei Einmalprojekten sind 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme fällig. Retainer-Modelle beginnen mit einer Setup-Gebühr (regelmäßig das Dreifache der Monatsrate), anschließend folgt die monatliche Vergütung.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen werden Verzugszinsen gemäß Gesetz (9 % über Basiszins) fällig. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.Laufzeit, Kündigung, Storno
Retainer haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Flexible, monatlich kündbare Modelle sind möglich und werden gesondert bepreist (2,25-fache Monatsrate).
Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber können Ausfallgebühren (z. B. zwei zusätzliche Monatsraten) berechnet werden.
Bei Einmalprojekten gilt: Bei Storno vor Projektstart werden 35 % des Auftragswerts in Rechnung gestellt, zusätzlich alle laufenden Arbeiten, gebuchten Ressourcen und Kosten.
5.Nutzungsrechte und Rohdaten
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am finalen Material.
Rohdaten (z. B. Kamera-RAW, ungeschnittenes Material) sind nicht Teil der Leistung und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
Frames GmbH darf erstellte Inhalte als Referenz, für Eigenwerbung und im Portfolio nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht im Einzelfall widerspricht.
6.Datenspeicherung
Projektdateien werden mindestens 6 Monate gespeichert. Eine längere Archivierung kann gegen eine jährliche Pauschale (10 % des Projekt- oder Retainerwerts) vereinbart werden. Für Datenverlust wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7.Haftung
Frames GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Höhe des jeweiligen Projekt- bzw. Jahresretainerwerts begrenzt.
Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Ausfälle von Plattformen und Drittanbietern. Für Automatisierungen und Tools Dritter wird keine dauerhafte Funktionsgarantie übernommen.
8.Rechte Dritter
Der Auftraggeber stellt Frames GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der erstellten Inhalte resultieren, sofern diese auf Informationen, Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers beruhen (z. B. Marken-, Persönlichkeits-, Urheberrechte).
9.Gebietsschutz
Grundsatz
Der Auftragnehmer (Frames GmbH) ist grundsätzlich berechtigt, mit mehreren Unternehmen derselben Branche oder mit ähnlichen bzw. identischen Geschäftsmodellen zusammenzuarbeiten. Ein allgemeines Branchen- oder Gebietsausschlussrecht besteht für den Auftraggeber nicht.
Individueller Konkurrenzschutz
Wünscht der Auftraggeber einen exklusiven Konkurrenzschutz (z. B. für ein geografisches Gebiet, ein spezifisches Produktsegment oder eine definierte Dienstleistungsart), kann dies gesondert vereinbart werden. Der Umfang des Exklusivschutzes (Region, Radius in Kilometern, Branche, Dienstleistung, Produktsegment etc.) ist schriftlich festzuhalten.
Kosten des Konkurrenzschutzes
Für die Gewährung eines individuellen Konkurrenzschutzes verpflichtet sich der Auftraggeber, anstelle des regulären monatlichen Honorars den dreifachen monatlichen Retainer-Betrag zu zahlen. Beispiel: Bei einer regulären monatlichen Vergütung von 1.000 € beträgt die Vergütung bei exklusivem Konkurrenzschutz monatlich 3.000 €.
Beginn und Dauer
Der Konkurrenzschutz tritt erst in Kraft, wenn der entsprechende Zuschlag (dreifache Monatsvergütung) vereinbart wurde und die erste Zahlung vollständig beim Auftragnehmer eingegangen ist. Er gilt ausschließlich für die Dauer des vereinbarten Retainervertrags und endet automatisch mit Vertragsende.
Einschränkungen und Klarstellungen
Der Konkurrenzschutz gilt nicht rückwirkend. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch des Auftraggebers darauf, dass Frames GmbH keine Konkurrenz annimmt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch nach Abschluss anderer Verträge neue Kunden aus derselben Branche zu akquirieren, sofern kein exklusiver Konkurrenzschutz vereinbart wurde. Der Konkurrenzschutz umfasst nicht Branchen, Unternehmen oder Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung benannt wurden.
Schriftformerfordernis
Ein Konkurrenzschutz gilt nur dann als vereinbart, wenn er ausdrücklich und schriftlich im Vertrag oder in einer Vertragsanlage festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
10.Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Frames GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
